Trotz Büchel-Antrag: Schweiz zahlt 45 Millionen an Kroatien

veröffentlicht am Donnerstag, 11.12.2014

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Schweiz zahlt Kroatien 45 Millionen

Das Parlament hat den Kohäsionsbeitrag für das jüngste EU-Mitglied abgesegnet. Nur die SVP (Sistierungsantrag von NR Roland Rino Büchel) war dagegen.

Kroatien erhält von der Schweiz einen Kohäsionsbeitrag – wie andere Staaten Osteuropas, die der EU beigetreten sind. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat dafür ausgesprochen. Er genehmigte am Donnerstag den Rahmenkredit von 45 Millionen Franken mit 132 zu 53 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Mit dem Geld soll bis Ende Mai 2017 die gesellschaftliche und wirtschaftliche Modernisierung im jüngsten EU-Land unterstützt werden. Die Schweiz leistete bisher insgesamt rund 1,25 Milliarden Franken an Erweiterungsbeiträgen an zwölf neue EU-Mitgliedstaaten – mit Kroatien sind es rund 1,3 Milliarden.

Karte für Verhandlungen mit der EU

Gegen den Beitrag stellte sich die SVP. Sie beantragte im Rat jedoch lediglich eine Sistierung des Geschäfts: Aus ihrer Sicht sollte die Schweiz den Kohäsionsbeitrag zurückhalten, um ihn in Verhandlungen mit der EU über die Personenfreizügigkeit in die Waagschale werfen zu können.

«Es geht darum, wie man die Karten spielt, die man in der Hand hält», sagte Roland Büchel (SVP, SG). Der Beitrag könne zwar nicht als "Trumpf Buur" ausgespielt werden, sei aber durchaus eine wichtige Karte für die Verhandlungen zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Eine Sistierung wäre taktisch klug. Dies könnten auch jene so sehen, welche die Kohäsionszahlung befürworteten.

Die Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen sahen es aber anders. Der Antrag der SVP wurde mit 128 zu 54 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Alle neuen EU-Länder müssten gleich behandelt werden, hiess es einhellig. Es gehe nicht an, Kroatien zu diskriminieren. Ausserdem diene der Beitrag der Stabilisierung des gesamten Raums. Daran habe auch die Schweiz ein grosses Interesse.

Im Interesse der Schweiz

Aussenminister Didier Burkhalter betonte, dass der Kohäsionsbeitrag an Kroatien die Fortsetzung des Volksentscheides für die Osthilfe und für Beiträge an bisher zwölf neue EU-Länder im Jahr 2006 sei. Nach der Abstimmung vom 9. Februar sei ein klarer Entscheid zum Erweiterungsbeitrag noch wichtiger. Ein Land zu diskriminieren, wäre nicht im Interesse der Schweiz, sagte Burkhalter. Er wies darauf hin, dass die Schweiz für die Eröffnung von Verhandlungen auf den Konsens aller 28 EU-Staaten angewiesen sei.

Seit der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP droht jedoch eine Diskriminierung Kroatiens in anderer Hinsicht: Der Bundesrat konnte infolge des Volksentscheides das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht unterzeichnen, was in der EU für Irritation sorgte.

Um die Situation vorerst zu deblockieren, beschloss der Bundesrat, Kroatinnen und Kroaten ohne Unterzeichnung des Protokolls vorläufig zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen. Gleichzeitig bestätigte er gegenüber der EU, dem Parlament wie geplant einen Kohäsionsbeitrag an Kroatien von 45 Millionen Franken zu beantragen. (ldc/sda)

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