Bankkonti - Büchel erringt wichtigen Etappenerfolg für Auslandschweizer

veröffentlicht am Donnerstag, 11.09.2014

Parlamentsdebatte, div. Medien


www.srf.ch/news/schweiz/postfinance-soll-auslandschweizern-zahlungskonten-ermoeglichen

www.blick.ch/news/wirtschaft/geldinstitut-muss-alle-auslandschweizer-nehmen-konti-zwang-fuer-postfinance-id3120947.html

www.handelszeitung.ch/politik/postfinance-soll-konten-fuer-auslandschweizer-bieten-666570

www.nzz.ch/wirtschaft/newsticker/nationalrat-will-postfinance-zu-konten-fuer-auslandschweizer-verpflichten-1.18381669

 PostFinance soll Auslandschweizern Zahlungskonten ermöglichen

Der Nationalrat will die PostFinance dazu verpflichten, Zahlungskonten für Auslandschweizer anzubieten. Nötigenfalls soll das auch gesetzlich verankert werden. Urheber der Motion ist Roland Rino Büchel (SVP/SG).

In einer Motion hat Roland Büchel (SVP/SG) geltend gemacht, die rund 730 000 Auslandschweizer hätten immer mehr Schwierigkeiten, Bankbeziehungen in der Schweiz aufzunehmen und zu unterhalten. Viele Auslandschweizer bräuchten aber ein Schweizer Konto, etwa für den Abschluss einer Krankenversicherung oder während der Ferien im Heimatland.

Der Nationalrat unterstützte den Vorstoss mit 126 zu 53 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Die Motion geht nun an den Ständerat.

«Alles andere als anständig»

Vorstandsmitglied der Auslandschweizer-Organisation (ASO) habe er Einsicht in mehrere Dossiers von Rauswürfen erhalten, sagte Büchel. Eine 50-jährige Lehrerin in Costa Rica zum Beispiel habe jahrelang in der Schweiz ein Bankkonto gehabt. Höhere Kontogebühren habe sie 2012 akzeptiert. 2013 habe die Bank die Kundenbeziehung dann abgebrochen. «Der Ton der Bank war alles andere als anständig.»

Bundesrat gegen Vorschriften an PostFinance

Der Bundesrat stellt sich gegen die Motion. Bei der Revision des Postgesetzes sei darauf verzichtet worden, der PostFinance vorzuschreiben, Auslandschweizern Zahlungskonten anzubieten, begründete er. Auch verwies er auf den grossen Aufwand für PostFinance, unter anderem wegen der Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäscherei.

Die Schwierigkeiten, die Auslandschweizer mit Konten in der Schweiz hätten, hingen überwiegend mit der Rechtsordnung in den Ländern zusammen, in denen sie lebten. Bundesrätin Doris Leuthard verwies im Nationalrat zudem auf die Vertragsfreiheit der Banken. Diese schätzten das Risiko als grösser ein als den Nutzen, den sie durch diese Kunden hätten.

Forderung des Auslandschweizerrates

Büchels Motion entspricht einer Resolution, die der Auslandschweizerrat, das Parlament der Auslandschweizer, im August verabschiedet hatte. Konkret soll Auslandschweizern bei der PostFinance die Führung und der Unterhalt von Girokonten und Sparkonten sowie von Konten zur Altersvorsorge (3. Säule) ermöglicht werden.


Hier das Votum im Nationalrat:

12.4264 – Motion Zahlungsverkehr, Grundversorgung für Auslandschweizer sicherstellen

Die 732‘000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben immer grössere Schwierigkeiten, Bankbeziehungen mit der Schweiz zu unterhalten. Auch wenn sie ihrer Steuerpflicht nachweislich nachkommen, werden ihre Konti gekündigt. Die Suche nach einer anderen Bankverbindung verläuft normalerweise erfolglos.

Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer brauchen ein Bankkonto in der Schweiz, sei es zum Abschluss einer Krankenversicherung, für die AHV, für Auslangen während eines Heimataufenthalts, usw.

Die Probleme sind seit dem Auslandschweizerkongress von Mitte August einer breiten Schweizer Öffentlichkeit bekannt. Endlich.

Als Vorstandsmitglied der Auslandschweizerorganisation ASO habe ich in den letzten Wochen auch deshalb Dutzende gut dokumentierter Fälle von Rausschmissen erhalten. Es kommen täglich neue dazu.

Denken Sie bitte daran: Heute ist fast jeder in diesem Land ein potentieller Auslandschweizer. Die Schweizer – und das ist gut so – werden immer mobiler. Während ihres Auslandaufenthalts pflegen sie intensive Beziehungen mit dem Herkunftsland.

Wir haben in diesem Saal geradezu die Pflicht, zumindest den Zahlungsverkehr für die Auslandschweizer sicherzustellen. Deshalb gehört die Grundversorgung unserer Landsleute im Ausland mit den Postfinance-Dienstleistungen in den Leistungsauftrag des Bundes an die Post.

Selbstverständlich ist dafür zu sorgen, dass die Guthaben gemäss der Gesetzgebung des Gastlandes der Kontoinhaber korrekt deklariert werden.

Nur nebenbei: Ich bin dezidiert der Ansicht, dass wir nicht nur von der Postfinance sondern auch von den systemrelevanten Banken verlangen können, dass sie Auslandschweizer als Kunden zu akzeptieren haben.

Nun möchte ich Ihnen, in aller Kürze, einen konkreten Fall schildern:

Vor rund 50 Jahren wird Klein-Irene Kundin bei der heutigen Valiant Bank. Mit Sparsäuli und allem, was dazugehört. In der Zwischenzeit ist sie Lehrerin geworden und hat eine Kaderposition an der Humboldt-Schule von San José übernommen. Sie pflegt seit jeher eine sehr intensive Beziehung mit der Schweiz.

Von ihrem Konto leistete sie die Zahlungen an die AHV, für ein Zeitungsabonnement, für Lehrmittel zur privaten Fortbildung, usw. Sie hören, ich habe die Vergangenheitsform gebraucht. Warum?

Am 26. September 2012 schrieb ihr die Valiant einen Brief. Die Gebühren für die Kontoführung würden ab sofort Fr. 480.— pro Jahr betragen. Frau K. akzeptierte ohne Murren.

Am 15. April 2013 erhielt sie, aus heiterem Himmel, das Kündigungsschreiben. Dies nach fast 50 Jahren Kundenbeziehung, ohne sich je etwas zu Schulden kommen zu lassen. Ich zitiere aus dem Brief:

„Sehr geehrte Frau K., wir danken Ihnen für die Geschäftsbeziehung, die wir bisher mit Ihnen pflegen durften.“

Darauf folgten ein paar Begründungen zum Abbruch der Partnerschaft.

Und weiter: „Für den Fall, dass wir die Daten Ihrer neuen Bankbeziehung bis am 30.06.2013 nicht erhalten haben, werden wir sämtliche Kontoverbindungen schliessen.“ Zudem würden ihre Wertpapiere verkauft.

Und weiter:

„Den Gegenwert Ihrer Vermögenswerte stellen wir Ihnen in Form eines Bankchecks zu. Wir weisen Sie darauf hin, dass dies zusätzliche Kosten von CHF 150.00 zur Folge hat.“

Frau K., wohnhaft in Costa Rica, musste noch drei Mal bei der Bank vorbeigehen. Das Verhalten und der Ton der Bank waren alles, aber sicher nicht anständig.

Andere Fälle zeigen mir: Es geht noch flegelhafter. Den Spitzenplatz in der nach oben offenen Unanständigkeits-Skala in Sachen Tonalität hält wohl die Raiffeisen. Die Gross- und die Kantonalbanken stehen ihr nur wenig nach. Doch das ist kein Trost für Frau K.

In Costa Rica wollte die Bank übrigens nicht glauben, dass ihr hart erarbeitetes Geld „sauber“ ist. Weil sie ihre Beiträge für die freiwillige AHV nun von dort her zahlt, erwachsen ihr immer wieder exorbitante Spesen. Ein Beispiel: Für eine kleine Überweisung nach Genf musste Frau K. US$ 300.— bezahlen!

Dies ist nur ein Fall unter Tausenden. Glauben Sie, Frau Bundesrätin, und meinen Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass wir mit unseren Landsleuten so umgehen sollten?

Ich denke nicht. Deshalb bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen. Mit einer Annahme könnten wir ein grosses Problem Zehntausender Landsleute lösen.

Das sind genau jene Menschen, die wir in unseren politischen Sonntagsreden jeweils als die „besten Botschafter“ der Schweiz bezeichnen. Zeigen wir heute, dass wir zu ihnen stehen, wenn es darauf ankommt!

Anschlussfrage an Bundesrätin Doris Leuthard:

Spätestens ab 2016 muss jede Geschäftsbank in der EU, sämtlichen Bürgern ein Girokonto ermöglichen. Explizit gilt das auch für Saisonarbeiter, Gaststudenten und ... Obdachlose. Welcher Eingriff ist rigoroser? Die hier verlangte kleine Anpassung des Leistungsauftrags bei einem staatlichen Institut oder derjenige, den die EU bei sämtlichen privaten Geschäftsbanken vornimmt?

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