Ecopop zieht Klage gegen Büchel offenbar weiter

veröffentlicht am Montag, 04.08.2014

Blick, TagesAnzeiger, St. Galler Tagblatt, NZZ, Aargauer Zeitung, zahlreiche Schweizer Zeitungen und Online-Portale


Ecopop-Initianten wollen keine «Birkenstock-Rassisten» sein

Der Geschäftsführer von Ecopop will eine Verfügung der Staatsanwaltschaft wegen übeler Nachrede anfechten. Ihn überzeuge die Begründung der Behörden nicht, so Andreas Thommen.

Die Ecopop-Initianten wollen sich nicht als «Birkenstock-Rassisten» bezeichnen lassen. Ecopop-Geschäftsführer Andreas Thommen will die Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG anfechten, nicht auf seine Klage gegen den St. Galler SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel einzutreten.

Er werde Rekurs einlegen, weil die Begründung der Staatsanwaltschaft «nicht so ganz» überzeuge, sagte Thommen am Anfrage der Nachrichtenagentur sda. «Ich kann das so nicht hinnehmen.» Möglich sei jedoch, dass die Strafanzeige letztlich an der parlamentarischen Immunität von Büchel scheitern werde.

Konkret will Thommen die sogenannte Nichtanhandnahme-Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach bei der Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichtes anfechten.

Der Ecopop-Geschäftsführer, der im Kanton Aargau wohnt, hatte eine Strafanzeige gegen SVP-Nationalrat Büchel wegen übler Nachrede und Verleumdung eingereicht.

Büchel hatte in der Nationalratsdebatte am 10. Juni gesagt: «Ich bin sehr froh, dass die Birkenstock-Rassisten und verwirrten Akademiker des Ecopop-Initiativkomitees in der SVP-Fraktion eine Abfuhr erlitten haben.» Wenige Tage zuvor hatte er diese Aussage erstmals gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» und der «Neuen Luzerner Zeitung» gemacht.

Initianten «müssen sich Kritik gefallen lassen»

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach war auf die Klage von Thommen nicht eingetreten. Büchlers Aussagen seien zwar «durchaus befremdlich und wenig reflektiert», jedoch nicht strafrechtlich ehrverletzend, heisst es in der Verfügung.

Insbesondere der Begriff «Birkenstock-Rassist» ziele nicht darauf ab, den Kläger der Rassendiskriminierung im Sinne der Rassismus-Strafnorm zu bezichtigen.

Vielmehr werde der Initiative «überspitzt und pointiert» vorgeworfen, sie benachteilige auch bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Staaten im Ausland. Einen solchen Vorwurf müsse sich ein Initiant im Abstimmungskampf «im Sinne einer heftigen Kritik» gefallen lassen.

Der Souverän entscheidet am 30. November über die eidgenössische Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen». (ajk/sda)

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