Herbstzeit – Ist Rauh „reif“?

veröffentlicht am Samstag, 04.11.2006 14.00 Uhr

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Einen Sommer lang wurde Dr. Markus Rauh von den Medien geliebt, gelobt und gehätschelt. Seine Geschäftspraktiken waren kein Thema. Doch jetzt ist Herbst; die Romanze scheint vorüber. Rauh-Skandal reiht sich nun an Rauh-Skandal. Trotzdem: Der „Ehrensenator der Universität St. Gallen“ ist immer noch Präsident vom Theater St. Gallen und Verwaltungsrat bei der St. Galler Kantonalbank. Das ist nicht gut. Warum?

Das Theater erhält über eine Million aus dem Lotteriefonds. Und zwar jeden Monat wieder. Soviel spendiertes Geld verdient einen sorgfältigen Umgang. Ich glaube nicht, dass Dr. Markus Rauh der richtige Mann dafür ist.

Put-Optionen-Spekulant Rauh

Als er noch Präsident der Swisscom war, spekulierte er mit so genannten Put-Optionen auf fallende Kurse des „eigenen“ Unternehmens! Und hatte „vergessen“, seinen Deal zu melden. Der Einsatz betrug gemäss eidgenössischer Bankenkommission 42'302 Franken. Wegen diesem Handel ist die Swisscom für ein „nicht leichtes Vergehen“ verurteilt worden. Das ist nicht alles: Der Staatsanwalt ermittelt weiter gegen Rauh persönlich.

Mit seinem Spielgeld wäre Rauh bei unveränderter Jahresrendite innert zwanzig Jahren zum x-fachen Milliardär geworden! Nicht schlecht für einen, der vorgibt, die Regeln der Börse nicht zu kennen. (Und der diesen schlechten Witz auch noch öffentlich erzählt.) Der Staatsanwalt ist in Zürich, die Börse auch. Die Swisscom ist in Bern. – Was läuft bei uns in St. Gallen? Folgendes zum Beispiel: Im Jahr 2005 genehmigte sich der Verwaltungsrat der Kantonalbank für acht Sitzungen 726'000 Franken bar auf die Hand. Plus einen dicken Bonus in Aktien und Optionen.

St. Galler Kantonalbank: Verwaltungsrat Dr. Markus Rauh

Herr Rauh hat einen Sitz in diesem Gremium. Es gibt mindestens zwei Gründe, weshalb er diesen räumen sollte: Erstens gibt es ein Bankengesetz. Darin heisst es klar, dass die mit der Verwaltung und Geschäftsführung einer Bank betrauten Personen einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten müssen. (Das steht in Art. 3 Abs. 2 lit. c). Zweitens haften wir Normalbürger für unsere Kantonalbank. Das heisst konkret: Wenn die obersten Strategen im Verwaltungsrat Fehler machen oder Delikte begehen, stehen wir Bürger für deren verzockte Milliarden gerade.

Bürger bluten wegen Spekulanten

So kostete die Rettung der Berner Kantonalbank jeden Steuerzahler zehntausend Franken. Anderen Kantonen ging es nur wenig besser. Ein aktueller Fall: Im Tessin spekulierte der stellvertretende Bankpräsident mit so genannten „Derivaten.“ Genau wie Rauh. Am Schluss waren 21.5 Millionen futsch. Die Kantonalbank fackelte nicht lange, klagte gegen den eigenen Boss, schmiss ihn raus und in der Folge sieben weitere Verwaltungsräte gleich dazu. Die Richterin hat den Spekulanten zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.

In St. Gallen geschieht nichts. – Wann übernimmt unsere Regierung im Fall Rauh endlich Verantwortung, angefangen mit seiner Rolle bei der Kantonalbank? Wenn in dieser Sache bis zur Aktionärsversammlung nichts passiert, wird Verwaltungsrat Dr. Rauh sich am 25. April 2007 warm anziehen müssen.

Roland Rino Büchel, Kantonsrat SVP

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