Rücktritt von Dr. Markus Rauh aus dem Verwaltungsrat der St. Galler Kantonalbank – Mein Votum im Kantonsrat

veröffentlicht am Dienstag, 28.11.2006 15.00 Uhr


KR Interpellation 51.06.66

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
Sprecher(in): Büchel Roland, Oberriet
Datum: 28.11.2006 15:46



(im Namen der SVP-Fraktion): Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden

Eigentlich müsste ich auf eine Antwort der Regierung reagieren. Das ist nicht möglich. Die Regierung hat auf unsere Interpellation vom 7. November 2006 keine Antwort gegeben. Dafür werden an die Adresse der SVP-Fraktion Mutmassungen angestellt und Unterstellungen gemacht.

Zu den Fakten: Markus Rauh ist der Mann, welcher einmal an der Spitze der Swisscom stand. Dabei setzte er auf fallende Kurse seines Unternehmens. Stellen Sie sich das bildlich vor. Ein Kapitän versucht das ihm anvertraute Schiff zu versenken.

Markus Rauh verdiente sehr viel Geld mit diesem Manöver. Hätte er seine Gewinne während 20 Jahren wiederholen und kumulieren können, wäre er mit seinem Einsatz von Fr. 42'302.- zum mehrfachen Milliardär geworden.

Wegen dieses Put-Optionen-Deals gab es einen scharfen Verweis der Schweizer Börse und zwar am 25. September 2006 - gegen die Swisscom. Wofür? Wegen eines nicht leichten Vergehens nach Art. 74 Bst. a Abs. 3 des Kotierungsreglementes. So viel zur Unschuldsvermutung. Der Staatsanwalt ermittelt weiterhin gegen den: «Swisscom Schummler vom Bodensee».

Doch nun zurück zu den Fakten unserer Interpellation. Kann oder soll die Regierung handeln? Unsere Antwort lautet Nein. Nein sie kann nicht, nein sie soll nicht - sie muss. Und zwar unverzüglich. Hier gelten die Regeln des Business. Markus Rauh kennt diese ganz genau. Sein Verwaltungsratskollege Schönenberger auch.

Regierungsrat Schönenberger, Sie haben nicht als Politiker oder als persönlicher Freund von Markus Rauh zu handeln. Sie sind der Vertreter des Haupteigentümers. Das ist der Kanton St.Gallen. Sie haben die Aktionärsrechte der St.Gallerinnen und St.Galler wahrzunehmen. Das steht in Art. 4 des Kantonalbankgesetzes.

Auch wenn Sie der SVP-Fraktion die Unterstellung machen: Uns geht es genau nicht um "Politik". Es geht um Verantwortung. Und es geht um das A und O im Bankgeschäft. Es geht um die Reputation unserer Kantonalbank.

In Art. 3 Abs. 2 Bst. c des Bankengesetzes heisst es klar, dass die mit der Verwaltung und Geschäftsführung einer Bank betrauten Person einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten müssen. Erfüllt Markus Rauh diese beiden Voraussetzungen wirklich?

Ein solcher Verwaltungsrat schadet der - ich will das nicht unerwähnt lassen - ansonst sehr gut geführten Bank.

Leider darf ich nur drei Minuten sprechen. Sonst würde ich Ihnen gerne noch ein paar weitere Dinge mitteilen.

Es gibt genug Stoff für einen langen Vortrag. Den halte ich nicht, aber das verspreche ich: Wir bleiben dran!

Alle Aktuellbeiträge