Rauh: Schummeleien beim Rückzug aus Kantonalbank-VR

veröffentlicht am Freitag, 16.03.2007 00.49 Uhr

Schweizerzeit


Markus Rauhs Abgang

Von Roland Rino Büchel, Kantonsrat, Oberriet SG

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) schaltet sich ein, wenn Führungspersonen zu einem Risiko für die Reputation einer Bank werden. Das ist bei Verwaltungsrat Markus Rauh und der St. Galler Kantonalbank der Fall.

Nun berichten die Zeitungen, dass die EBK ihr Verfahren gegen Ex-Swisscom-Präsident Markus Rauh wegen Verdachts auf Insiderhandel eingestellt habe. Die Begründung der EBK? Es gäbe keinen Anlass mehr, das Verfahren weiterzuführen, weil Rauh kürzlich seinen Rückzug aus dem Verwaltungsrat der St. Galler Kantonalbank angekündigt habe.

Willkommen in der Bananenrepublik Helvetien!

Das Verfahren wird eingestellt. Nicht, weil die Anhaltspunkte unbegründet wären, sondern weil der Verdächtige sich in Zukunft nicht mehr zur Wahl stellt! Die St. Galler KB (gehört mehrheitlich dem St. Galler Volk) hat vor ein paar Tagen vermeldet, dass Rauhs Amtszeit ablaufe. Alles schön versteckt in einem Mammut-Communiqué.

Das gut informierte und erstaunlich "Rauh-freundliche" "St. Galler Tagblatt" bietet eine andere Version: Der "Swisscom-Schummler vom Bodensee" (Blick) würde seinen Abschied aus Altersgründen geben. Er ist seit kurzem im Pensionsalter. Verwaltungsratskollege und Noch-Regierungsrat Peter Schönenberger wäre das auch. Die Altersregel gilt wohl nicht für alle.

Sind die teils wunderlichen Abgänge Rauhs aus anderen Verwaltungsräten in den letzten Jahren auch "altershalber" erfolgt? Ein paar Beispiele: Oerlikon (Unaxis), Leica, Swisscom. Für fragwürdige Private-Equity-Spekulationsläden aber ist der Senior offenbar noch rüstig genug. Diese Briefkastenfirmen haben ihre Sitze auch in diskreten Steuerparadiesen in Übersee.

Unhaltbarer Einstellungsentscheid

Warum ist der Einstellungsentscheid der EBK unhaltbar? Rauh und die Swisscom "verpassten" es, umfangreiche Spekulationsgeschäfte mit Put-Optionen zu melden, wie es das Gesetz verlangt. (Die Swisscom wurde deswegen für ein "nicht leichtes Vergehen" verurteilt.) Worum ging es im November 2005? Gambler Rauh setzte auf fallende Kurse der Swisscom. Je miserabler der Kurs der Aktie, desto grösser der Gewinn für ihn persönlich.

Mit anderen Worten: Je schlechter Verwaltungsratspräsident Rauh "seine" Firma führte, desto grösser der Gewinn für Privatmann Rauh. Solche Deals vertragen sich nicht mit einem Sitz im VR einer Kantonalbank.

Die EBK-Juristen hätten bis heute genügend Zeit gehabt, die Untersuchung voranzutreiben. Und sie haben allen Grund, es weiterhin zu tun. Denn der verfilzte Markus Rauh ist nicht per sofort zurückgetreten, sondern bis zur Hauptversammlung im Amt. Die St. Galler Staatsbank ist wegen Rauh noch für fast zwei Monate direkt belastet. Mit einem Klumpenrisiko in Personenform. Ein guter Ruf ist das A und O im Bankgeschäft. Die Geldinstitute fürchten Reputationsprobleme wie der Teufel das Weihwasser.

Pendente Strafuntersuchung

Trotz des skandalösen EBK-Entscheides ist Rauh selbst noch nicht aus dem Schneider. Die Strafuntersuchung, geführt von der Zürcher Staatsanwaltschaft, bleibt pendent. Dort geht es um den Verdacht auf Verletzung der Insiderstrafnorm. Marc Jean-Richard-dit-Bressel ist für den Fall zuständig. Der Staatsanwalt mit dem wohlklingenden Namen steht im Ruf, ein fähiger Jurist zu sein. Ich gehe davon aus, dass er weiterhin ordentlich ermittelt. Gemäss einem Schreiben der GPK des Nationalrates könnte sich sogar die Finanzdelegation des Parlamentes bald mit dem Fall "Swisscom" befassen.

Jeder zwielichtige Spekulant macht seine verwerflichen Deals im Versteckten. Genau wie Rauh. Manch übler Hasardeur würde die gesetzliche Meldepflicht missachten. Vielleicht würde ein solcher Typ sogar die Öffentlichkeit ohne Skrupel wiederholt anlügen. Wenn er es als persönlichen Vorteil erachtete. Genau wie Rauh. Dieser musste am Tag nach der Abstimmung über das Asyl- und Ausländerrecht zugeben, dass er während Monaten immer wieder gelogen hatte.

Fünfstellige "Entschädigungen"

Die Rauh-Gegner im St. Galler Kantonsrat haben ihr Hauptziel erreicht: Rauh ist bald nicht mehr in der Führungsspitze der Kantonalbank. Ab Juni ist Schluss mit seinen fünfstelligen "Entschädigungen" für jede einzelne Sitzung. Schluss mit einer Reihe weiterer Privilegien und Annehmlichkeiten. Und Schluss mit der Fleisch gewordenen Inkompetenz im Vorstand der Bank.

Das an sich gut geführte Institut wird sich ihres Hauptproblems entledigt haben. Die Bürger (als Hauptaktionäre und Zwangsgarantiegeber mit Milliardenrisiko) und die privaten Aktionäre werden wieder ruhiger schlafen können. Doch die Akte Rauh darf noch nicht geschlossen werden.

Nicht nur wegen des skandalösen Entscheides der EBK sehe ich mich verpflichtet, beim "Ehrensenator der Universität St. Gallen" weiterhin am Ball zu bleiben. Ein wichtiges Thema ist dabei der Einsatz öffentlicher Gelder für die Kultur. Der stark verfilzte "Swisscom-Schummler vom Bodensee" ist immer noch Präsident der Gesellschaft "Konzert und Theater St. Gallen".

Dort verfügt er jährlich über Steuer- und Lotteriefondsgelder in zweistelliger Millionenhöhe. Im Wissen um Rauhs Machenschaften habe ich gegenüber den St. Gallerinnen und St. Gallern nicht das Recht, ihn unbestritten in dieser Position zu belassen. Als gewählter Volksvertreter habe ich auch hier meinen Job zu tun.

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