Oberrieter respektieren Verfassung. Und die Bundesrichter?

veröffentlicht am Samstag, 07.04.2007 15.00 Uhr

Der Rheintaler, Rheintalsiche Volkszeitung


Oberrieter respektieren VerfassungAm 30. März 2007 fand in Oberriet die Bürgerversammlung statt.

Wie jedes Jahr. In einem Traktandum ging es um die Einbürgerungen. Wie üblich. Das Verhalten der Stimmbürger war offen und klar. Einige Menschen erhielten den Schweizer Pass, andere nicht. Die Oberrieter waren dafür, oder sie waren dagegen. Einige enthielten sich der Stimme. Je nach Fall. Eine demokratische Abstimmung bietet diese drei Möglichkeiten.

Acht Jahre vorher: Am 14. April 1999 nahmen Schweizer Volk und Stände die heute geltende Bundesverfassung deutlich an.

Diese war vorher in allen Teilen mit dem Völkerrecht in Einklang gebracht worden. In jahrelanger Arbeit. Im gut durchdachten Werk ist die Einbürgerungs-Kompetenz als „Politisches Recht“ festgeschrieben. Wie das Stimm- und Wahlrecht. Der Bürger ist der Chef. Er muss nicht begründen, warum er Ja oder Nein sagt. Er entscheidet, Punkt.

Vier Jahre später in Lausanne:

Bundesrichter erklären den demokratischen Entscheid einseitig und ohne Verfassungsgrundlage als „willkürlich“ und völkerrechtswidrig. Die Folge daraus? Der Schweizer Bürger wird teilentmachtet. Ablehnungen müssen „begründet“ werden. Einbürgerungswillige haben ein Rekursrecht. Funktionäre haben das letzte Wort.

Anfangs April 2007:

Ich habe erfahrene Diplomaten und Professoren des internationalen Rechts kontaktiert. Auf der ganzen Welt. Und allen die gleiche Frage gestellt: „Steht in einer internationalen Vereinbarung, auf welche Art souveräne Staaten Einbürgerungen abzuwickeln haben?“ Die Antwort lautet immer gleich. „Im Völkerrecht ist es nirgendwo verboten, die Einbürgerungen auf der Grundlage von nationalem Recht vorzunehmen.“ – Das war schon in den Achtziger- und Neunzigerjahren so. Damals arbeitete ich auf schweizerischen Botschaften und Konsulaten. (Und hatte es mit „Klienten“ zu tun, die bis zu fünf verschiedene Pässe besassen!)

Alt-Bundesrat Koller

Niemand muss sich auf das weltweite Expertenwissen oder die praktische Konsulats-Erfahrung eines SVP-Kantonsrates stützen. Jeder kann sich auf Alt-Bundesrat Prof. Dr. Arnold Koller berufen. Der Jurist ist der „Vater“ der geltenden Bundesverfassung. Er betrachtet die Entmachtung des Bürgers durch das Bundesgericht als „unhaltbar“. Die Lausanner Richter vermischen zwei grundverschiedene Dinge. Nämlich den „demokratischen Entscheid“ mit einem „Verwaltungsakt“. Für Walter Hess, Kollers CVP-Parteikollege und Gemeindepräsident von Oberriet, ist das ein „Pfupf“. Für mich ist der autoritäre Entscheid ein „Riesenpfupf“, der gegen unser Grundrecht verstösst.

Internationales Recht

Gewisse Redaktoren sehen es anders. Ich verlange von ihnen nicht, dass sie sich im internationalen Recht auskennen. Einige der Journalisten waren im Rheintal nicht einmal anwesend. Trotzdem urteilen sie über die Versammlung. Was sie in den letzten Tagen berichteten, geht auf keine Kuhhaut. Viele Bürger regen sich darüber auf – ich nicht. Mich freut es. Weil die (teils schludrig verfassten) Artikel und Leserbriefe eine längst fällige Debatte in der Bevölkerung auslösen werden. Denn es geht nicht darum, ob irgend ein „Zwängler“ eingebürgert wird oder nicht. Es geht um zentrale Fragen der Demokratie. Um nichts weniger.

Roland Rino Büchel, Kantonsrat SVP

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