Bauern droht Busse für Werbung - Kantonsrat Roland Rino Büchel interveniert

veröffentlicht am Freitag, 11.05.2007 16.24 Uhr

Tages Anzeiger


Bauern droht Busse wegen Feldwerbung.

Bauern droht Busse für Werbung

Firmen dürfen entlang von
Autobahnen Reklameschilder
anbringen. Feldwerbung aber
ist  verboten. Das will den
Bauern nicht einleuchten.
Sie pochen auf gleiches Recht.

Von Antonio Cortesi, St. Gallen

Christoph Ochsner versteht die Welt nicht mehr. Der 31-jährige Landwirt hat an der Autobahn A 1 bei Gossau SG eine Wiese
IP-Suisse zur Verfügung gestellt, damit die Vereinigung auf umweltschonendes Bauern aufmerksam machen kann. Und nun
soll er ein Rechtsbrecher sein? Der in der Wiese fein säuberlich frei gemähte Schriftzug inklusive Käfer-Logo ist von der Autobahn aus gut sichtbar, aber nicht aufdringlich.

Doch solche Feldwerbung ist verboten. So steht es in der Signalisationsverordnung
zum Strassenverkehrsgesetz. Grund: Sie könnte die Aufmerksamkeit der Autofahrer ablenken und folglich die Verkehrssicherheit gefährden.

Polizei verzichtet auf Eingreifen

Die St. Galler Kantonspolizei hatte zunächst rasch reagiert. Sie machte Ochsner auf den Regelverstoss aufmerksam und
forderte ihn auf, die Riesenlettern wegzumähen. Weigere er sich, so würden die Ordnungskräfte selber aktiv werden beziehungsweise jemanden mit der Beseitigung des Corpus Delicti beauftragen. Doch dann ging die Polizei nochmals über
die Bücher und verzichtete auf ein behördliches Eingreifen.

Der Fall ist damit aber keineswegs abgeschlossen. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, liegt er nun beim Gossauer Untersuchungsrichter Ernst Frei. Dieser muss abklären, ob der Bauer und seine Auftraggeber das Gesetz verletzt haben. Dabei drohen Bussen von bis zu 10 000 Franken. Er habe einen heiklen Job gefasst, sagt Frei, zumal das Gesetz «nicht wahnsinnig klar» sei.

Dem widerspricht man jedoch im Bundesamt für Strassen. «Solche Feldwerbungen sind schlicht nicht zulässig», betont  Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. Die Verordnung, die der Bundesrat erst letztes Jahr überarbeitet habe, sei «klipp und
klar». Zudem gebe es einen Präzedenzfall: Ebenfalls letztes Jahr hatte das Berner Verwaltungsgericht die Entfernung einer
Feldwerbung an der A 1 im Grauholz verfügt – «obwohl die Wiesenwerbung 500 Meter von der Autobahn entfernt war».

Ikea darf, Bauern dürfen nicht

Allerdings ist Werbung nicht gleich Werbung. In der gleichen Verordnung steht nämlich auch, dass Unternehmen, deren Gebäude unmittelbar an der Autobahn stehen, Reklametafeln anbringen dürfen – und zwar exakt «eine Anschrift pro Firma und Fahrtrichtung». Diese Ungleichbehandlung will den Bauern nicht einleuchten. «Die Ikea-Werbung an der A 1 bei Gossau lenkt die Autofahrer mindestens so stark ab wie die Feldwerbung», empört sich Thomas Stutz. Er führt im aargauischen Islisberg selber einen Landwirtschaftsbetrieb. In seinem Hauptberuf ist er aber Geschäftsführer des auf Feldwerbung spezialisierten Unternehmens Fima-Trend, das auch den Schriftzug auf der Wiese von Christoph Ochsner realisiert hat.

Sowohl Stutz wie Ochsner sehen sich überdies als innovative Landwirte, die nicht einfach am staatlichen Subventionstropf hängen wollen, sondern sich dem Markt stellen – «was ja durchaus im Sinne der bundesrätlichen Agrarpolitik sein
sollte», wie Stutz anmerkt.

Mit dieser Argumentation muss sich nun die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter auseinandersetzen. Der SVP-Kantonsrat Roland Büchel hat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Dabei muss die Regierung auch die Frage beantworten, warum das Strassenverkehrsgesetz im Kanton St. Gallen rigider ausgelegt werden soll als im Kanton Luzern. An der A 2 in Dagmersellen gab es letztes Jahr eine analoge Feldwerbung, ohne dass die Behörden eingeschritten wären.

Auch die SVP wirbt

Die Feldwerbung boomt. An politischer Brisanz hat sie seit letzter Woche gewonnen, als die SVP Schweiz bekannt gab, dass sie auf Bauernland grossflächig um Wählerinnen und Wähler buhlt. Dies soll trotz Verbot auch an Autobahnen geschehen, so etwa in Dagmersellen. Ganz wohl scheint es der Partei dabei aber nicht zu sein. Der Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder will in der Juni Session eine Motion einreichen, welche die Feldwerbung entlang von Strassen generell ermöglichen soll.

Ob die SVP dabei auf die anderen Parteien zählen kann, ist offen. Der Bündner Biobauer und SP-Nationalrat Andrea Hämmerle etwa hat wenig Verständnis für eine Aufhebung des Verbots: «Davon würde fast nur die SVP profitieren», sagt er. «Keine andere Partei hat so viel Land an Autobahnen wie die SVP.» Hämmerle würde lieber den Spiess umdrehen und die Werbung auch für Firmen verbieten.

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